Manchmal passieren unangenehme Sachen, welche sich auf den zweiten Blick vielleicht als finanziell vorteilhaft erweisen könnten.
Vorgestern hatte ich in der Schweiz mit meinem alten C-Klasse Mercedes einen Autounfall, welchen ich nicht verschuldet habe.
Eine junge Französin wollte mit ihrem Fiat von einem Supermarkt-Parkplatz auf die Straße einbiegen, auf der ich gerade fuhr.
Leider hat Sie mich nicht gesehen. Sie sagte; dass dies an der tief stehenden Sonne gelegen habe und daran, dass am Rand ein Jeep parkte, was ihr die Sicht zusätzlich erschwerte. Auf jeden Fall ist Sie direkt vor mir einfach auf die Straße gefahren und hat mir die Vorfahrt genommen. Ich konnte kaum noch reagieren und habe nur noch leicht abgebremst, bevor ich in ihren Wagen reingerauscht bin. Zum Glück ist niemand verletzt worden. Wir habe die Polizei gerufen und die Schuldfrage ist wohl eindeutig und die –übrigens sehr nette- Fahrerin räumt auch selbst ein, dass sie die alleinige Unfallverursacherin ist.
An meinem Fahrzeug sind die Motorhaube, die vordere Schürze und der linke Scheinwerfer mehr oder weniger beschädigt. Allerdings nicht ganz so schlimm. Zudem funktionieren die elektrischen Fensterheber und das Warnblinklicht nicht mehr. Bei der jungen Dame ist die Vorderachse gebrochen und sowohl der Kotflügel, als auch die Fahrertüre wurden stark beschädigt.
Obwohl sich das bei meinem Fahrzeug ziemlich schlimm anhört, geht es eigentlich. Der Wagen ist fahrbereit und es sieht eher so aus, als sei ich etwas heftiger vor einen Poller gefahren. Der andere Wagen ist wirklich total hin.
Mein Wagen ist schon 11 Jahre alt. Insoweit könnte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln.
Mal schauen, was ich nunmehr von der Versicherung erhalte. Ich muss jetzt nur erstmal feststellen, wie ich den Schaden überhaupt abwickle. Meine Versicherung (Allianz24) war zwar sehr nett, fühlt sich für die Abwicklung aber nicht zuständig, da ich den Unfall nicht verschuldet habe.
Ich werde mich jetzt wohl mit der französischen Versicherung in Verbindung setzen müssen. Ist schon ein wenig kompliziert… eine Französin und ein Deutscher haben einen Unfall in der Schweiz. Ich weis gar nicht, welche Ansprüche mir außer der Reparatur zustehen, da deutsches Recht ja in jedem Fall nicht zur Anwendung kommen wird. Mal sehen… insgesamt könnte es aber sein, dass ich unerwartet ein gutes Geschäft mache…