Mieterhöhung, Mietspiegel

Thorben-Wengert / pixelio.de

In meinem neuen Haus erziele ich zurzeit 985,00 € Mieteinnahmen im Monat. Eine Wohnung fällt in Hinblick auf die Einnahmen ein wenig zurück und ist laut Mietspiegel für unsere Stadt zu günstig. Als der Vermieter habe ich mich daher im letzten Monat dazu entschieden, eine Mieterhöhung vorzunehmen.

Eine Mieterhöhung ist in der Praxis gar nicht ganz so leicht zu vollziehen. Der Gesetzgeber erlaubt eine Mieterhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Vermieter muss beachten, dass:

(1) die letzte Mieterhöhung mindestens 18 Monate zurückliegt.
(2) die Miete insgesamt in den letzten 3 Jahren nicht um mehr als 20% erhöht wird.
(3) der neue Mietzins (also die Miete) den ortsüblichen Mietzins nicht übersteigt.

Letzteres stellt man in der Regel anhand des Mietspiegels für die betreffende Stadt oder Gemeinde fest. Den Mietspiegel kann der Vermieter häufig im Internet finden. Für meine Stadt allerdings leider nicht. Meinen Mietspiegel musste ich mir vom Haus und Grundbesitzerverband holen.

Liegen alle Vorraussetzungen vor, muss der Vermieter seine Mieter rechtzeitig schriftlich von der Mieterhöhung unterrichten. Zudem müssen die Mieter zustimmen, sonst muss der Vermieter klagen.

Ich habe meinen Mietern die Mieterhöhung durch das folgende Schreiben mitgeteilt:

„Mieterhöhung

Sehr geehrte Frau XXX,
Sehr geehrter Herr XXX,

durch dieses Schreiben setze ich Sie davon in Kenntnis, dass ich die Miete für die von Ihnen genutzte Wohnung moderat anpassen werde.

Der Gesetzgeber hat an die Wirksamkeit einer Mieterhöhung einige Formalien geknüpft, die ich als der Vermieter bei einer Mieterhöhung einhalten muss.

Eine Mieterhöhung ist unter anderem zulässig, wenn:

1) die Miethöhe die ortsübliche Vergleichsmiete (gemäß Mietspiegel) nach der Erhöhung nicht übersteigt.

2) die Miete innerhalb der letzten drei Jahre nicht schon bereits um 20% oder mehr erhöht wurde und

3) die letzte Mieterhöhung mindestens 18 Monate zurück liegt.

Laut Mietspiegel der Stadt XXX liegt die Kaltmiete für eine einfache Wohnung auf der XXX-Straße in der von Ihnen angemieteten Größe inzwischen bei ca.350,00 Euro (ca. 6,20 Euro/qm).

Zurzeit zahlen Sie eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 300,00 Euro. Ich beabsichtige die Kaltmiete beginnend mit dem Monat September 2012 um 50,00 Euro auf insgesamt 350,00 Euro zu erhöhen. Der neue Mietzins ist im Einklang mit dem Mietspiegel und auch die übrigen Vorraussetzungen für eine Miterhöhung sind erfüllt.

Auch nach dieser Mieterhöhung werden Sie noch günstig wohnen. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Dauerauftrag über die Mietzahlungen entsprechend anpassen könnten. Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung bleibt hiervon zunächst unberührt.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bin ich gezwungen, formal Ihre Zustimmung zu dieser Mieterhöhung einzuholen.

Der Einfachheit halber können Sie Ihre Zustimmung einfach dadurch erklären,.dass Sie beide ein Exemplar dieses Schreibens unterschreiben und an mich zurücksenden. Das andere Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Es tut mir leid, dass ich Ihnen durch diese Formalität Unannehmlichkeiten bereiten muss, dieses Vorgehen ist jedoch gesetzlich so vorgesehen.

Sollte Sie Ihr Einverständnis nicht erklären, kann ich die Mieterhöhung im Übrigen nur durchsetzen, wenn ich gerichtlich feststellen lasse, dass die Voraussetzung zu den oben genannten Ziffern 1) bis 3) vorliegen.

Nur der guten Ordnung halber muss ich noch darauf hinweisen, dass Ihnen aufgrund der Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrages zusteht. Ich hoffe jedoch auf eine lange Fortsetzung des Mietverhältnisses und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
DER VERMIETER (*hust*)

Wir stimmen der o.a. Mieterhöhung zu.

XXX, den_____________________“




Ich warte noch auf die Zustimmung…. mal schaun‘, was passiert… 😉

Zur Sicherheit weise ich darauf hin, dass ich das vorgenannte Schreiben für mich und meinen privaten Gebrauch erstellt habe und keine Gewähr für die Richtigkeit des Schreibens und auch keine Haftung für den Inhalt oder die Form übernehme.

MfG
DER VERMIETER (*hust*)

Zum Weiterlesen:
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