Gestern habe ich von der Zweitmarkt-Vermittlungsfirma den Übertragungsvertrag über die Windparkanteile zugeleitet bekommen. Ich werde das Dokument jetzt erstmal anwaltlich prüfen lassen.
Da der Solarmensch sich nicht gemeldet hat (welch Wunder), muss ich ohnehin zum Anwalt. Etwas hat mich aber schon jetzt stutzig gemacht. Im Vertrag steht (und dies soll ich durch meine Unterschrift bestätigen), dass mir alle Geschäftsberichte vorlagen und ich mich umfassend über die wirtschaftliche Lage informieren konnte.
Dies stimmt definitiv nicht und ich werde es so auch nicht unterschreiben. Ich habe bereits die Vermittlungsfirma und auch die Betreibergesellschaft angeschrieben, damit die Berichte zur Verfügung gestellt werden. Noch könnte ich den Vertragsschluss verweigern, bzw. widerrufen. Ich möchte das Geschäft aber eigentlich gerne machen. Mal schauen. Ich werde berichten….
Spannend. Da sieht man mal wieder, wie man bei Geschlossenen Beteiligungen aufpassen muss – sogar als informierter Anleger. Ich hab null persönliche Erfahrungen mit solchen Fonds (deshalb traue ich mich auch nicht wirklich, darüber zu schreiben). Undurchsichtig jedenfalls. Bin gespannt, wie's weitergeht…
Hallo,
ich habe mangels renditestarker Anlagemöglichkeiten auch angefangen mich mit geschlossenen Fonds zu beschäftigen. Das Hauptrisiko (je nach Vertragsgestaltung) ist – über den Verlust der Einlage hinaus – die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen. In diesem Fall hast du die zwar nie bekommen, wirst aber vermutlich als Aufkäufer der Anteile einstehen für die Zahlungen, die der Vorbesitzer bekommen hat. Das trifft natürlich nur zu wenn der Fonds total gegen die Wand läuft (sollte man aus den Geschäftsberichten ersehen können). Du solltest das aber mal zusammenrechnen, was an Ausschüttungen bisher gelaufen ist. Dann kennst du das Totalverlustrisiko. Bin auch mal gespannt was der Anwalt dazu sagt und ob das so stimmt.
Eine zweite Sache die ich nicht wirklich einschätzen kann ist die lohnsteuerliche Behandlung. Fonds die vor 2005 aufgelegt wurden hatten in der Regel einen hohen steuerlichen Aufwand im ersten Jahr generiert (den dein Vorbesitzer geltend machen konnte). Dafür sind die Rückflüssen inklusive der ursprünglichen Einlage steuerpflichtig (wenn ich das richtig verstanden habe). D.h. möglicherweise sind die 3000 Euro, die du an den Vorbesitzer gezahlt aus aus deinem Nettogeld (seine Einlage konnte er ja schon absetzen) aber du musst die kompletten Auszahlungen versteuern. D.h. wenn du über die Jahre 6000 Euro ausbezahlt bekommst ist bei Spitzensteuer, Soli und Kirchensteuer gerade der Einsatz wieder raus.
Sicher bin ich mir da ausdrücklich NICHT. Ich würde das an deiner Stelle aber nochmal mit einem Steuerberater klären um Überraschungen zu vermeiden. Achja und dann lass uns das Ergebnis wissen, ich bin gespannt 🙂
Viele Grüße
Volker
Bonjours Volker,
ja, das mit dem StB ist ein guter Hinweis. Mein Anwalt hat mir auch dazu geraten. Ich werde den mal anhauen, den deal aber wohl so oder so machen. Ich muss zugeben: Ich bin einfach ZU neugierig und halte das Risiko für überschaubar. Ich werde berichten…